Anforderungen für private Lernfahrten

Für private Lernfahrten muss deine Begleitperson das 23. Lebensjahr vollendet haben sowie den entsprechenden und unbefristeten Führerausweis seit mindestens drei Jahren besitzen. Die Begleitperson ist für die Sicherheit und die Einhaltung der Verkehrsvorschriften verantwortlich. Die Handbremse muss leicht erreichbar sein und wirkungsvoll betätigt werden können. Der Alkoholgrenzwert liegt für Lernfahrer und Begleitperson bei 0,1 Promille. Bei jeder Lernfahrt muss ein "L" gut sichtbar hinten am Fahrzeug befestigt sein.

 

Meine Empfehlung für dich

Nutze jede Gelegenheit zum privaten Fahren. Übung macht den Meister und Autofahren braucht einiges an Übung. Am besten absolvierst du erst einige Fahrstunden und beginnst erst dann mit den Privatfahrten. Dann weisst du genau, was du beachten musst. Du erhältst von mir Arbeitsblätter für das Parkieren (vorwärts, rückwärts und seitwärts), den Ablauf zum Beobachten und Blinken, das Einspuren und vieles mehr. Diese helfen dir, das Gelernte besser zu speichern und die Qualität beim privaten Üben zu erhöhen.