Nach bestandener Führerprüfung erhältst du einen provisorischen Führerausweis, der auf drei Jahre
beschränkt ist.
Seit dem 1. Januar 2020 dauert die Weiterausbildung nur einen Tag.
Sie muss jedoch innerhalb von 12 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung absolviert werden.
Bei umgeschriebenen Ausweisen aus dem Ausland kann die Frist kürzer als drei Jahre sein.
Genauere Informationen und die Anmeldung zu den Weiterbildungs-Kursen findest du im untenstehenden Link: